Wir haben immer gesagt:

'Nie wieder Krieg!'

Aber wir haben auch immer gesagt:

'Nie wieder Auschwitz!'

 

- Bundesaußenminister Joschka Fischer

Dürfen Menschenrechte militärisch durchgesetzt werden?

Der Kosovo-Konflikt

Phase 1

Ein modernes Beispiel

Zeitlicher Verlauf

  • Proteste auf Grund wirtschaftlicher Lage:
    • Albaner streben nach eigener Rebublik
  • 1989: Aufhebung der Autonomie durch Milošević
  • 1996: Wiederholte Gefechte zwischen 
    UÇK und serbischen Einheiten
  • 1998 / 99: Massive Menschenrechtsverletzungen an Kosovo-Albanern

"Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.

Reaktion der NATO

Phase 2

Zeitlicher Verlauf 

  • April 1998: 95% der Serben lehnen internationale Vermittlung ab
  • Oktober: Weitere Massaker an Kosovo-Albanern
  • 24. März 1999: NATO startet Luftangriffe
  • 10. Juni 1999: Rückzug serbischer Truppen aus dem Kosovo
  • 2008: Unabhängigkeit des Kosovos
  • Einsatz von Streubomben
     
  • Gezielte Zerstörung von ziviler Infrastruktur
     
  • ca. 800.000 Vertriebene, mehrere tausend Zivilisten
     
  • ca. 20.000 abgeworfene Bomben

Rechtfertigung des Einsatzes

Ein völkerrechtlicher Zwiespalt

Humanitäre Intervention

  • Militärisches Eingreifen in anderen Staat

  • Auf Grund von: Menschenrechtsverletzungen

Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.  

UN-Charta, Artikel 2, Abs. 4

Allgemeines Gewaltverbot

Ist eine Humanitäre Intervention völkerrechtswidrig?

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

vs.

Souveränität und Gewaltverbot

  Nicht eindeutig geklärt!

Sind die Methoden der UN ausreichend zum Schutz der Menschenrechte?

Gründe für / gegen die Humanitäre Intervention

Eine ausgeglichene Diskussion

Pro-Argumente

  • Verantwortung für Menschenrechte
    • Menschenrechte sind aus Souveränität eines Staates herausgenommen
  • Abschreckender Effekt

Contra-Argumente

  • Hohe Missbrauchsgefahr
  • Krieg findet neue Legitimität
  • Schwierige Beurteilung:
    • Wann wird eingegriffen und wann nicht?
  • Gewalt erzeugt Gegengewalt
    → Darf nur letzte Handlungsalternative sein
  • Wirksamkeit ist fraglich (vgl. Trefferwahrscheinlichkeit Kosovo-Einsatz)

Schlussfolgerung

  • Humanitäre Intervention kann schnell ausarten
    → bedeutet immer weitere Menschenrechtsverletzungen
     
  • Diplomatischer Weg immer zu bevorzugen
    → Militärischer Einsatz als letzte Handlungsalternative aber möglicherweise unvermeidbar
     
  • Pauschal keine Bewertung möglich!
    → Immer Abwägen notwendig

     
  • ABER: Kontrolle / Entscheidung übergeordneter Instanz notwendig
     
  • PROBLEM: Strukturen der UN (Vetorecht)

Quellen

  • http://kosova.org/post/Der-Krieg-in-Kosovo-Bilanz-und-Chronik
  • http://www.20min.ch/interaktiv/Kosovo/index.html
  • http://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg
  • http://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4re_Intervention
  • http://www.un.org/depts/german/un_charta/charta.pdf
  • http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gewaltverbot
  • http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=1369
  • http://kosova.org/post/Der-Krieg-in-Kosovo-Bilanz-und-Chronik
  • http://www.20min.ch/interaktiv/Kosovo/index.html
  • http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-12808055.html

 

  • http://www.euratlas.net/history/europe/2000/entity_5128.jpg
  • http://o.onionstatic.com/images/7/7312/original/700.hq.jpg?3622/
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