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Inhalt

  • Kultur des Teilens
  • Netzwerke - Konnektivismus
  • Urheberrecht 
  • CC-Lizenzen
  • OER

Kultur des Teilens

  • Kontrolle
  • Reflexion
  • Aktualität
  • Austausch
  • Qualität
  • Zeitfaktor
  • Verfügbarkeit

Netzwerke

von Einzelarbeit

Konnektivismus

Lerntheorie - Mensch ist ein vernetztes, kein isoliertes Individuum

Partner- Gruppenarbeit

freies Netzwerk

https://educationrickshaw.com/2017/12/02/after-100-years-of-the-same-teaching-model-its-time-to-throw-out-the-playbook/​

Lernen in Netzwerken

  • Kompetenzorientierung (Wissen+Skills+Haltung)
  • selbstgesteuerter Prozess
  • formative, begleitende Bewertung
  • praxisorientiert (PBL)
  • intrinsisch motiviert
  • 4Ks gefördert

organisiertesLernen

  • Wissensvermittlung
  • gestalteter Lernprozess
  • Kontrolle und Bewertung (summativ, Prüfung) durch Lehrperson
  • wenig Anwendung
  • extrinsische Motivation

Urheberrecht

Was ist urheberrechtlich geschützt?

  • visuelle Werke (Bilder, Poster, Gemälde, ...)
  • Tonaufnahmen/Kompositionen
  • audiovisuelle Werke (TV, Filme, Videos, ...)
  • Computerspiele und -software
  • Theaterstücke/Musicals

Kriterien: Schöpfungshöhe §2 Abs. 2 UrhG, erlischt 70 Jahre nach dem Tod, durch Bearbeitung können neue Urheber entstehen

Nutzung?

  • Genehmigung oder Lizenz des Rechteinhabers
  • CC-Lizenzen?
  • sog. Schrankenregelung
  • Zitatrecht (§51 UrhG)
  • Unterricht und Lehre (§60a UrhG)
  • wissenschaftliche Forschung (§60c UrhG)

Schranken-regel für Unterricht

Beschränkung zugunsten der Allgemeinheit - Quellenangabe!!!

§60a UrhG

Die öffentliche Zugänglichmachung ist nur mit Einwilligung der Berechtigten zugelassen. Ausnahmen gelten für Unterricht und Forschung. Bei Schul- und Lehrbüchern sowie Noten wird Zustimmung der Rechteinhaber benötigt.

§60b UrhG

Einstellung von Sammlungen zum Unterrichtsgebrauch:

10% eines veröffentlichten Werkes - vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich --> nicht kommerzielle Zwecke, Kennzeichnung

in Schule:

  • Kopien von Printmedien in Klassenstärke (Unt., Prüf.)
  • ABER: pro Werk nur max. 15% pro Sj. & Kl.
  • kleine Werke (bis 25 Seiten) dürfen vollständig vervielfältigt werden
  • Abb., Fotos,... dürfen S*S zur Verfügung gestellt werden
  • Tageszeitung/Zeitschriften - nur über Zitatrecht

"Fotokopier-vertrag"

seit Juli 2018,

L*L dürfen:

  • Werke zu Unterrichtszwecken im Umfang von 15% (höchstens 20 Seiten je Werk) - analog und digital vervielfältigt, pro Sj. & Kl.
  • Immer nur für eigenen Unterrichtsgebrauch
  • keine Schulbücher vollständig vervielfältigen
  • L*L dürfen Scans digital oder als Ausdruck an S*S weitergeben, auch im erforderlichen Umfang speichern - ABER: effektive Schutzmaßnahmen gegen Zugriff Dritter erforderlich

Filme im Unterricht

  • 15% der Gesamtlänge
  • Kurzfilme unter 5min = vollständig
  • explizite Lehrfilme u.ä. sind von dieser Regelung ausgenommen
  • legale Quellen für Filmmaterial

TIPP

Medienzentren nutzen.

emutube über Landesbildungsserver nutzen.

Creative Commons 

  • CC0
  • CC BY
  • CC BY SA
  • CC BY ND
  • CC BY NC
  • CC BY NC SA
  • CC BY NC ND

= eine Non-Profit-Organisation, die Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte gibt

CC BY Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz

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