Teil III: Rechtliche Aspekte
Umgang mit persönlichen, vertrauenswürdigen und sebsiblen Daten

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Was sind sensible Daten?

”Sensible Daten” sind besonders schutzwürdige Daten

 

Besonders schutzwürdig:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • religiöse oder philosophische Überzeugung
  • Gesundheit oder Sexualleben

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Datenschutz

Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff

Wissenschaften, die sich mit dem Thema Datenschutz auseinnadersetzen:

Relevant für verschiedene Fachdisziplinen:

  • Sozialwissenschaften (Befragungen) -> empirische Erhebungen
  • Verhaltens- und Kommunikationswissenschaftler (Psychologen, Kriminologen, Biologen)
  • Marketing (z.B. Payback Aktionen)
  • Medizin (Krebsregister, etc.),
  • Gesundheitswissenschaftler (Befragungen von Müttern zu Säuglingskrankheiten)
  • Zeithistoriker (z.B. Stasi-Akten)

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Stolpersteine auf dem Weg zu den Daten

§§§
Gesetze regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten,
je nach Institution gelten andere Gesetze

bei öffentlichen Stellen des Bundes         öffentlichen Stellen des Landes (z.B. Universität)

 


 

         Budesdatenschutzgesetz                     Landesdatenschutzgessetz


Personenbezogene Daten Definition nach Bundesdatenschutzgesetz §3 Absatz 1
"Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person"

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Nachnutzung sensibler Daten

Identifikationsnummern auf einem
Interviewbogen sind mit Personen
verknüft. Beim Fragebogen handelt
es sich ebenfalls um
personenbezogene Daten.

 

Zweck des BDSG:
- Schutz vor Missbrauch

- Zweckbindung
(dürfen nur IM RAHMEN dieser Zwecke genutzt werden)

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Melderegister

Stichprobenziehung:
Melderegisterstichproben
stellen die beste Praxis einer
Zufallsauswahl dar.

Einwohnermeldeämter: dürfen zu Forschungszwecken (im öffentlichem Interesse) personenbezogene Daten rausgeben (nach Vorlage einer Unbedenlichkeitserklärung des Instituts),

             

             die Praxis hier im Gesetz verankert (keine Verpflichtung, keine Deadlines, kein Anspruch auf eine bestimmte Form)

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Verpflichtungen
der Forschenden


Personen, die mit Erhebung
oder Verarbeitung von
personenbezogenen Daten
nutzen, ist es untersagt, diese
ohne Genehmigung zu
beschaffen, zu nutzen und
zu verarbeiten.


Sie sind auch verpflichtet das
Datengeheimnis auch nach
Ende Ihrer Tätigkeit zu wahren.
 

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Anonymisierung

Forschungsdaten müssen anonymisiert werden, sobald es der Forschungsprozess erlaubt.

Absolut: Wenn nicht feststellbar ist, wer die Zielperson ist
Faktisch anonymisiert: Weitere Aspekte im Fragebogen, z.B Alter, Wohnort, Beruf, Parteizugehörigkeit, etc.) sind in der Datenzeile vorhanden -> d.h. ein Restrisiko ist vorhanden

Daten sind mit einem unverhältnismäßigem Aufwand "an Zeit, Kosten, und Arbeitskraft (wieder) auf eine bestimmte Person beziehbar."

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Was bedeutet das für die Publikation?

 

  • Datenpublikation oft beschränkt auf Veröffentlichung der Metadaten (z.B. Embargo-Frist)
  • Publikation der Datenbeschreibung (ohne Zugriffsmöglichkeit auf die Daten)
  • Definition von Datennutzungsverträgen
    (z.B. für wissenschaftliche Zwecke, Abfrage des Zwecks der Datennutzung,
  • Verbot der De-Anonymisierung
    z.B. in Klausel Nutzungsvertrag
  • Restriktionen in der Datennutzung:
    Nur ein Auschnitt der Daten wird zur Analyse weitergegeben
    wenn Gefahr der De-Anonymisierung zu groß!

 

 

Rechtliche Aspekte

Datenschutz

Nutzungsarten

verschiedene Formen des Zugangs (z.B. DSZ-BO):


On-Site-Nutzung:

  • Arbeitsplätze für Gastwissenschaftler
  • Kontrollierte Datenfernverarbeitung

Off-Site-Nutzung:

  • Scientific-Use-Files
  • Public-Use-Files
  • CAMPUS-Files

 

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