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Informationen zur Abschlussprüfung
Religionspädagogische Ausbildung 22/23

in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta

Beginn:

Diese Frage, Anregung bringe ich mit. (Sammlung)

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Inhaltliche Informationen

Prüfung,...

 

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Austausch zu ausbildungsrelevanten Fragestellungen

Regulatorisches

/ Prüfung

Die "Religionspädagogische Ausbildung" ist mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden abgestimmt. Sie orientiert sich an den jeweiligen "Kerncurricula für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter" (vlg. Dokument: Kompetenzrahmen).

Im Sinne der "res mixta", der gemeinsamen Verantwortung für den Religionsunterricht, können wir aufgrund des sog. "Katechetenerlasses (NRW)"  (BASS 20-53 Nr. 1) die Gemeinde- und PastoralassistentInnen mit Ihnen zum Abschluss als "ReligionslehrerIn" ausbilden.

Für Niedersachsen gelten diese Regelungen entsprechend.

Regulatorische Einbettung

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung garantiert den rechtssicheren Ablauf der Prüfung.

 

Die Prüfung besteht  aus drei Teilen

  • Hausarbeit / Portfolio
  • Unterrichtspraktische Prüfung ("Lehrprobe" und Reflexion)
  • Kolloquium

Regulatorisches

/ Prüfung

Hausarbeit

 

  • "eigenständige Prüfungsleistung":  Beratung durch Mentor:innen sinnvoll und wünschenswert; mindestens jedoch: Transparenz!
  • sinnvollerweise erst nach dem zweiten UB
  • vor Beginn der Planung Absprache mit
    AusbildungsreferentIn (Inhalte & Konzeption)
     
  • Portfolio als modularisierter Teil der HA. Daher Bewertung:
    50% Hausarbeitsteil / 50% Portfolioteil
    • Letzte Abgabe Portfolio: 31.03.23
  • zwei detailliert zu planende und reflektierende UEs
  • Umfang von 18 bis 22 Seiten
    • Letzte Abgabe Hausarbeit: 17.04.23
       
  • „leitendes Interesse“

Regulatorisches

/ Prüfung

Unterrichtspraktische Prüfung

"Lehrprobe" & Reflexion

  • Der Prüfungstermin ist rechtzeitig (bis zum 31.03.23 - VOR den Osterferien) mit der Schule (Schulleitung und MentorIn) sowie der mit dem/der AusbildungsreferentIn zu koordinieren.
    Letztere laden die Schulaufsichtsbehörden ein.
  • Delegation der staatliche Aufsichtsfunktion an die Schulleitung (RektorIn oder Stellvertretung) -> auch die Schulleitung kann sich Prüfung terminlich einrichten!
  • Zur Lehrprobe wird ein ausführlicher schriftlicher Unterrichtsentwurf vorgelegt (zwei Arbeitstage vorher bzw. vor der Stunde).
  • Nach der Durchführung: Reflexionsgespräch zur Unterrichtsstunde
  • unterrichtspraktische Prüfung (Entwurf, Durchführung, Reflexionsgespräch) wird beurteilt, protokolliert und benotet.
  • Mentor:innen bei Unterrichtsstunde und Reflexion als "beratendes Mitglied" der Prüfungskommission anwesend.

Prüfungszeitraum: 8.5. - 13.6.23

Regulatorisches

/ Prüfung

Kolloquium

 

  • Fachgespräch zu „Pflichtthemen“ (Grundzüge katholischen Religionsunterrichts in Deutschland sowie Lehrpläne)
  • und auf zwei sog. „Wahlthemen“ (z.B. inklusives Lernen, kooperative Lernformen, biblisches Lernen im RU, ...)
  • Dauer:  max. 30min
  • Beginn durch PA mit Statement zu einem Wahlthema: praxisrelevante Bezüge
  • Mentor:in als "beratendes Mitglied" der Prüfungskommission (kein Recht auf Notengebung)

Dauer der Abschlussprüfung insgesamt: ca. 2h

Regulatorisches

/ Prüfung

Gutachten Mentor:innen

 

Nach § II. 5.3 der Prüfungsrichtlinien fertigt der/die MentorIn zum Ende der Ausbildung eine kurze, formlose Beurteilung der religionspädagogischen Unterrichtstätigkeit des/der Auszubildenden an.

Aus der Beurteilung soll hervorgehen, ob der/die MentorIn den/die AuszubildendeN für die Erteilung des kath. Religionsunterrichts in der betreffenden Schulform für befähigt hält.

Regulatorisches

/ Prüfung

Zum Ablauf der Abschlussprüfung

(Lehrprobe - Reflexion - Kolloquium)

in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta

oder
"Die unmöglich herzustellende Kairologie"

Ablauf

Die religionspädagogische Ausbildung beginnt jeweils mit Studientagen und dem Beginn der Hospitationsphase nach den Sommerferien zum neuen Schuljahr.

Ihre Unterrichtsverpflichtungen enden mit dem Schuljahresende.

 

Nach den SoFe:
ca. 3-4 wöchige Hospitation

Nach der Hospitationsphase:
Beginn der eigenen Unterrichtsversuche unter Anleitung der Mentoren

Bis zum Ende der Ausbildung:
möglichs 6 Wochenstunden Religionsunterricht

 

Sorgfältige Planung (Unterrichtsskizze)
Nachbesprechung mit MentorInnen

 

Seminarveranstaltungen
(mindestens 80 Seminarstunden)

 

Drei Unterrichtsbesuche durch AusbildungsreferentIn
plus ein Kontakt- und Beratungsbesuch zu Beginn

 

 Zwei ausführliche Unterrichtsentwürfe
(beim ersten Besuch: eine reduzierte schriftliche U-Planung)

 

Hausarbeit (Planung, Dokumentation & Reflexion eines U-Vorhabens; darin 2 ausführlich dargestellte U-Einheiten)

 

oder/und Portfolioarbeit (kontinuierliche Lernbegleitung
durch Brückenprojekte (Seminar->Praxis)
und eigenständige Reflexionen (Reduzierung der HA)

 

Unterrichtspraktische Prüfung

und Abschlusskolloquium

 

ZIEL:

Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung und Verleihung der staatlichen sowie kirchlichen Unterrichtserlaubnis zum Ende der Ausbildungszeit

Regularia

in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta

Ablauf

in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta

Was?   Warum?

Didaktische Schwerpunkte

Im Vergleich zum Referendariat von LehramtsanwärterInnen (vgl. Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst) setzt die religionspädagogische Ausbildung aufgrund der differierenden Rahmenbedingungen und der Zielgruppe andere Schwerpunkte:

 

Prioritär sind die Handlungsfelder U (Unterricht gestalten) sowie E (Erziehungsauftrag wahrnehmen) im Fokus der Ausbildung.
 
Die Handlungsfelder L (Leistungen erfassen und beurteilen), B (SuS beraten) sowie S (System entwickeln & kooperieren) rücken dem gegenüber in den Hintergrund („ins zweite Stockwerk“).

Aufgrund der besonderen Rolle der TeilnehmerInnen an der religionspädagogischen Ausbildung als GA/PA, spielt darüber hinaus das Handlungsfeld der Schulpastoral eine besondere Rolle.

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in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta

Dokumente

klein-
Gedrucktes

Ausbildungs- & Prüfungsordnung

Ausführungsbestimmungen 

Kompetenzrahmen

Diese "Instrumente" dienen der Organisation und Orientierung aller Beteiligter.

  • Die Prüfungsordnung garantiert aufgrund der Abstimmung mit den staatlichen Schulaufsichtsbehörden den zielführenden Ablauf und Abschluss der Ausbildung.
  • Die Ausführungsbestimmungen führen angesichts der sich stets verändernden Umstände konkretere Hinweise und Regelungen aus. Diese können fortlaufend angepasst werden.
  • Der Kompetenzrahmen gibt Orientierung hinsichtlich der Ziele der Ausbildung - auch im Abgleich zu den Zielen der grundständigen Ausbildung von LehramtsanwärterInnen.
  • Die Terminliste gibt Überblick über Seminarveranstaltungen, Themen und Ausbildungsschwerpunkte des gesamten Ausbildungsjahres.

zum Download bitte auf das jeweilige Dokument klicken

Termine

in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta

Kontakte

Matthias Soika

Ausbildungsleitung für das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta

Matthias.Soika@bmo-vechta.de

Tel. 04441 872-226 

Abteilung Schule - Große Straße 6 - 49377 Vechta

Gabriele Eichwald-Wiesten

Ausbildungsleitung für das Bistum Essen

gabriele.eichwald-wiesten@bistum-essen.de

Tel. 0201/2204-526 

Abteilung Schule & Hochschule -Zwölfling 16 - 45127 Essen

Daniel Meyer zu Gellenbeck

Ausbildungsleitung für das Bistum Münster

meyer-zu-gellenbeck@bistum-muenster.de

Tel. 0251 495-407 

Bischöfliches Generalvikariat - Hauptabteilung Schule & Erziehung -
Abteilung Religionspädagogik - Kardinal-von-Galen-Ring 55  - 48149 Münster

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