Robert Riemann, Januar 2019
BDSG §76
(1) In automatisierten Verarbeitungssystemen haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mindestens die folgenden Verarbeitungsvorgänge zu protokollieren:
DSGVO Art. 32
[…] geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; […]
Modell
Sicherheit
chronologische Auflistung aller Zugriffe in einer Tabelle
(Excel oder Calc)
Korrekt protokollieren ist in der Praxis schwer.
Automatisierte Massenüberwachung ist auch keine Lösung.