Teil III: Rechtliche Aspekte
Umgang mit persönlichen, vertrauenswürdigen und sebsiblen Daten
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Was sind sensible Daten?
”Sensible Daten” sind besonders schutzwürdige Daten
Besonders schutzwürdig:
- rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- religiöse oder philosophische Überzeugung
- Gesundheit oder Sexualleben
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Datenschutz
Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff
Wissenschaften, die sich mit dem Thema Datenschutz auseinnadersetzen:
Relevant für verschiedene Fachdisziplinen:
- Sozialwissenschaften (Befragungen) -> empirische Erhebungen
- Verhaltens- und Kommunikationswissenschaftler (Psychologen, Kriminologen, Biologen)
- Marketing (z.B. Payback Aktionen)
- Medizin (Krebsregister, etc.),
- Gesundheitswissenschaftler (Befragungen von Müttern zu Säuglingskrankheiten)
- Zeithistoriker (z.B. Stasi-Akten)
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Stolpersteine auf dem Weg zu den Daten
§§§
Gesetze regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten,
je nach Institution gelten andere Gesetze
bei öffentlichen Stellen des Bundes öffentlichen Stellen des Landes (z.B. Universität)
Budesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgessetz
Personenbezogene Daten Definition nach Bundesdatenschutzgesetz §3 Absatz 1
"Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person"
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Nachnutzung sensibler Daten
Identifikationsnummern auf einem
Interviewbogen sind mit Personen
verknüft. Beim Fragebogen handelt
es sich ebenfalls um
personenbezogene Daten.
Zweck des BDSG:
- Schutz vor Missbrauch
- Zweckbindung
(dürfen nur IM RAHMEN dieser Zwecke genutzt werden)
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Melderegister
Stichprobenziehung:
Melderegisterstichproben
stellen die beste Praxis einer
Zufallsauswahl dar.
Einwohnermeldeämter: dürfen zu Forschungszwecken (im öffentlichem Interesse) personenbezogene Daten rausgeben (nach Vorlage einer Unbedenlichkeitserklärung des Instituts),
die Praxis hier im Gesetz verankert (keine Verpflichtung, keine Deadlines, kein Anspruch auf eine bestimmte Form)
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Verpflichtungen
der Forschenden
Personen, die mit Erhebung
oder Verarbeitung von
personenbezogenen Daten
nutzen, ist es untersagt, diese
ohne Genehmigung zu
beschaffen, zu nutzen und
zu verarbeiten.
Sie sind auch verpflichtet das
Datengeheimnis auch nach
Ende Ihrer Tätigkeit zu wahren.
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Anonymisierung
Forschungsdaten müssen anonymisiert werden, sobald es der Forschungsprozess erlaubt.
Absolut: Wenn nicht feststellbar ist, wer die Zielperson ist
Faktisch anonymisiert: Weitere Aspekte im Fragebogen, z.B Alter, Wohnort, Beruf, Parteizugehörigkeit, etc.) sind in der Datenzeile vorhanden -> d.h. ein Restrisiko ist vorhanden
Daten sind mit einem unverhältnismäßigem Aufwand "an Zeit, Kosten, und Arbeitskraft (wieder) auf eine bestimmte Person beziehbar."
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Was bedeutet das für die Publikation?
- Datenpublikation oft beschränkt auf Veröffentlichung der Metadaten (z.B. Embargo-Frist)
- Publikation der Datenbeschreibung (ohne Zugriffsmöglichkeit auf die Daten)
- Definition von Datennutzungsverträgen
(z.B. für wissenschaftliche Zwecke, Abfrage des Zwecks der Datennutzung, - Verbot der De-Anonymisierung
z.B. in Klausel Nutzungsvertrag - Restriktionen in der Datennutzung:
Nur ein Auschnitt der Daten wird zur Analyse weitergegeben
wenn Gefahr der De-Anonymisierung zu groß!
Rechtliche Aspekte
Datenschutz
Nutzungsarten
verschiedene Formen des Zugangs (z.B. DSZ-BO):
On-Site-Nutzung:
- Arbeitsplätze für Gastwissenschaftler
- Kontrollierte Datenfernverarbeitung
Off-Site-Nutzung:
- Scientific-Use-Files
- Public-Use-Files
- CAMPUS-Files
Teil III: Rechtliche Aspekte - Umgang mit persönlichen, vertrauenswürdigen und sensiblen Daten
By Johanna Vompras
Teil III: Rechtliche Aspekte - Umgang mit persönlichen, vertrauenswürdigen und sensiblen Daten
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