Protokollierung des Zugriffs auf personen- bezogene Daten
Möglichkeiten und Grenzen
Robert Riemann, Januar 2019
Kontext
Datenschutzbestimmung
BDSG §76
(1) In automatisierten Verarbeitungssystemen haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mindestens die folgenden Verarbeitungsvorgänge zu protokollieren:
Erhebung,
Veränderung,
Abfrage,
Offenlegung einschließlich Übermittlung,
Kombination und
Löschung.
DSGVO Art. 32
[…] geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; […]
Voraussetzung für ein Protokoll
Modell
Definition eines Zugriffs auf personenbezogene Daten
insbesondere wichtig für systematische Verarbeitung
Sicherheit
Kontrolle des Zugriffs durch organisatorische oder technische Maßnahmen
Möglichkeiten
für ein Protokoll
chronologische Auflistung aller Zugriffe in einer Tabelle
(Excel oder Calc)
Praxis
(Grenzen der Protokollierung)
Protokolle bei der Überwachung
Überwachungsprotokoll zur Aufzeichnung
des Verhaltens der Zielpersonen
Zugriffsprotokoll zur Aufzeichnung
aller Zugriffe auf das Überwachungsprotokoll
Zusammenfassung
Sicherheit des Zugriffs für
Protokolierung unabdingbar
vollständiges Model des Zugriffs für systematische Protokolierung nötig
Protokolleigenschaften:
Vollständigkeit
Integrität & Schutz vor illegaler Änderung
Konsens verschiedener Versionen
Vervielfältigung von Daten erschwert die Zugriffsprotokollierung
Fazit
Korrekt protokollieren ist in der Praxis schwer.
Automatisierte Massenüberwachung ist auch keine Lösung.