Daniel Meyer zu Gellenbeck
Religionslehrer und Referent Bischöfliches Generalvikariat Münster meyer-zu-gellenbeck@bistum-muenster.de
in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
Beginn:
Diese Frage, Anregung bringe ich mit. (Sammlung)
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Inhaltliche Informationen
Prüfung,...
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Austausch zu ausbildungsrelevanten Fragestellungen
Regulatorisches
/ Prüfung
Die "Religionspädagogische Ausbildung" ist mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden abgestimmt. Sie orientiert sich an den jeweiligen "Kerncurricula für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter" (vlg. Dokument: Kompetenzrahmen).
Im Sinne der "res mixta", der gemeinsamen Verantwortung für den Religionsunterricht, können wir aufgrund des sog. "Katechetenerlasses (NRW)" (BASS 20-53 Nr. 1) die Gemeinde- und PastoralassistentInnen mit Ihnen zum Abschluss als "ReligionslehrerIn" ausbilden.
Für Niedersachsen gelten diese Regelungen entsprechend.
Regulatorische Einbettung
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung garantiert den rechtssicheren Ablauf der Prüfung.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen
Regulatorisches
/ Prüfung
Hausarbeit
Regulatorisches
/ Prüfung
Unterrichtspraktische Prüfung
"Lehrprobe" & Reflexion
Prüfungszeitraum: 8.5. - 13.6.23
Regulatorisches
/ Prüfung
Kolloquium
Dauer der Abschlussprüfung insgesamt: ca. 2h
Regulatorisches
/ Prüfung
Gutachten Mentor:innen
Nach § II. 5.3 der Prüfungsrichtlinien fertigt der/die MentorIn zum Ende der Ausbildung eine kurze, formlose Beurteilung der religionspädagogischen Unterrichtstätigkeit des/der Auszubildenden an.
Aus der Beurteilung soll hervorgehen, ob der/die MentorIn den/die AuszubildendeN für die Erteilung des kath. Religionsunterrichts in der betreffenden Schulform für befähigt hält.
Regulatorisches
/ Prüfung
Zum Ablauf der Abschlussprüfung
(Lehrprobe - Reflexion - Kolloquium)
in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
oder
"Die unmöglich herzustellende Kairologie"
Ablauf
Die religionspädagogische Ausbildung beginnt jeweils mit Studientagen und dem Beginn der Hospitationsphase nach den Sommerferien zum neuen Schuljahr.
Ihre Unterrichtsverpflichtungen enden mit dem Schuljahresende.
Nach den SoFe:
ca. 3-4 wöchige Hospitation
Nach der Hospitationsphase:
Beginn der eigenen Unterrichtsversuche unter Anleitung der Mentoren
Bis zum Ende der Ausbildung:
möglichs 6 Wochenstunden Religionsunterricht
Sorgfältige Planung (Unterrichtsskizze)
Nachbesprechung mit MentorInnen
Seminarveranstaltungen
(mindestens 80 Seminarstunden)
Drei Unterrichtsbesuche durch AusbildungsreferentIn
plus ein Kontakt- und Beratungsbesuch zu Beginn
Zwei ausführliche Unterrichtsentwürfe
(beim ersten Besuch: eine reduzierte schriftliche U-Planung)
Hausarbeit (Planung, Dokumentation & Reflexion eines U-Vorhabens; darin 2 ausführlich dargestellte U-Einheiten)
oder/und Portfolioarbeit (kontinuierliche Lernbegleitung
durch Brückenprojekte (Seminar->Praxis)
und eigenständige Reflexionen (Reduzierung der HA)
Unterrichtspraktische Prüfung
und Abschlusskolloquium
ZIEL:
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung und Verleihung der staatlichen sowie kirchlichen Unterrichtserlaubnis zum Ende der Ausbildungszeit
Regularia
in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
Ablauf
in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
Was? Warum?
Didaktische Schwerpunkte
Im Vergleich zum Referendariat von LehramtsanwärterInnen (vgl. Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst) setzt die religionspädagogische Ausbildung aufgrund der differierenden Rahmenbedingungen und der Zielgruppe andere Schwerpunkte:
Prioritär sind die Handlungsfelder U (Unterricht gestalten) sowie E (Erziehungsauftrag wahrnehmen) im Fokus der Ausbildung.
Die Handlungsfelder L (Leistungen erfassen und beurteilen), B (SuS beraten) sowie S (System entwickeln & kooperieren) rücken dem gegenüber in den Hintergrund („ins zweite Stockwerk“).
Aufgrund der besonderen Rolle der TeilnehmerInnen an der religionspädagogischen Ausbildung als GA/PA, spielt darüber hinaus das Handlungsfeld der Schulpastoral eine besondere Rolle.
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in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
Dokumente
klein-
Gedrucktes
Ausbildungs- & Prüfungsordnung
Ausführungsbestimmungen
Kompetenzrahmen
Diese "Instrumente" dienen der Organisation und Orientierung aller Beteiligter.
zum Download bitte auf das jeweilige Dokument klicken
Termine
in Kooperation mit dem Bistum Essen
sowie dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta
Kontakte
Matthias Soika
Ausbildungsleitung für das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta
Tel. 04441 872-226
Abteilung Schule - Große Straße 6 - 49377 Vechta
Daniel Meyer zu Gellenbeck
Ausbildungsleitung für das Bistum Münster
meyer-zu-gellenbeck@bistum-muenster.de
Tel. 0251 495-407
Bischöfliches Generalvikariat - Hauptabteilung Schule & Erziehung -
Abteilung Religionspädagogik - Kardinal-von-Galen-Ring 55 - 48149 Münster
By Daniel Meyer zu Gellenbeck
Informationen zur religionspädagogischen Ausbildung im Bistum Münster in Kooperation mit dem Offizialat Vechta und dem Bistum Essen
Religionslehrer und Referent Bischöfliches Generalvikariat Münster meyer-zu-gellenbeck@bistum-muenster.de